Rufnummer mitnehmen beim Anbieterwechsel: Kosten, Fristen, Ablauf

Was das Telekommunikationsgesetz zur Rufnummernmitnahme regelt: was sie kostet, wann sie geht und was passiert, wenn es länger dauert.

Alle Preise in diesem Ratgeber stammen aus unserem Vergleich von 274 Handytarifen und sind Durchschnittspreise pro Monat über 24 Monate, einmalige Kosten eingerechnet. Stand .

Das Wichtigste in Kürze

So läuft der Wechsel ab

  1. Neuen Tarif aussuchen, etwa im Vergleich. Beim Abschluss wählen Sie „Rufnummer mitnehmen“ und geben Ihre Nummer und den bisherigen Anbieter an.
  2. Den alten Vertrag kündigen und dabei die Mitnahme der Rufnummer verlangen, oder den neuen Anbieter kündigen lassen; viele bieten das im Bestellprozess an. Wichtig ist, dass Name und Geburtsdatum bei altem und neuem Anbieter genau übereinstimmen, sonst scheitert die Portierung oft.
  3. Prepaid: Hier gibt es keinen Vertrag zu kündigen. Sie geben beim alten Anbieter eine Verzichtserklärung bzw. Portierungserklärung ab, meist im Kundenkonto oder per Formular. Restguthaben können Sie sich in der Regel auszahlen lassen.
  4. Am Wechseltag funktioniert für kurze Zeit keine der beiden SIM-Karten. Danach läuft Ihre Nummer auf der neuen Karte.

Typische Fallstricke

Seit Dezember 2021 können Sie Verträge nach der Mindestlaufzeit mit einem Monat Frist kündigen; mehr dazu im Ratgeber Laufzeit oder monatlich kündbar.

Rechtsgrundlage: § 59 Telekommunikationsgesetz (Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme). Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung.

Kurz beantwortet

Kostet die Rufnummernmitnahme etwas?

Nein. Nach § 59 TKG dürfen Endnutzern für die Mitnahme ihrer Rufnummer keine direkten Entgelte berechnet werden.

Kann ich meine Nummer vor Vertragsende mitnehmen?

Ja. Im Mobilfunk können Sie die Mitnahme jederzeit verlangen, auch vor Vertragsende. Der alte Vertrag läuft dann aber weiter, bis er endet, und Sie zahlen ihn weiter.

Wie lange dauert die Rufnummernmitnahme?

Die Nummer muss an dem mit Ihnen vereinbarten Tag umziehen, spätestens am folgenden Arbeitstag. Dauert es länger, steht Ihnen für jeden Tag der Verzögerung eine Entschädigung von 10 € zu.